Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel

Voraussetzungen und Dauer

Voraussetzung für die schulische Ausbildung ist der Abschluss eines Ausbildungsvertrages. Die Ausbildung erstreckt sich im Regelfall über 3 Jahre. Eine Verkürzung der Ausbildung gemäß Anrechnungsverordnung ist möglich. Auszubildende, die von vornherein auf 2 Jahre verkürzen, werden in „Schnellläuferklassen" unterrichtet und somit gleich in die Fachstufe 1 eingeschult.

Schulische Inhalte

1. Ausbildungsjahr

Lerngebiet 1: Den Ausbildungsbetrieb als Groß- und Außenhandelsunternehmen präsentieren
Lerngebiet 2: Aufträge kundenorientiert bearbeiten
Lerngebiet 3: Beschaffungsprozesse planen, steuern und durchführen
Lerngebiet 4: Geschäftsprozesse als Werteströme erfassen, dokumentieren und auswerten

2. Ausbildungsjahr

Lerngebiet 5: Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen
Lerngebiet 6: Logistische Prozesse planen, steuern und kontrollieren
Lerngebiet 7: Gesamtwirtschaftliche Einflüsse auf das Groß- und Außenhandelsunternehmen analysieren
Lerngebiet 8: Preispolitische Maßnahmen erfolgsorientiert vorbereiten und steuern

3. Ausbildungsjahr

Lerngebiet 9: Marketing planen, durchführen und kontrollieren
Lerngebiet 10: Finanzierungsentscheidungen treffen
Lerngebiet 11: Unternehmensergebnisse aufbereiten, bewerten und nutzen
Lerngebiet 12: Berufsorientierte Projekte für den Groß- und Außenhandel durchführen
 

Unterrichtsorganisation

1. Ausbildungsjahr (Grundstufe):
8 und 3 Wochenstunden an zwei Unterrichtstagen pro Woche

2. Ausbildungsjahr (Fachstufe I):
9 Wochenstunden an einem Unterrichtstag pro Woche

3. Ausbildungsjahr (Fachstufe II):
9 Wochenstunden an einem Unterrichtstag pro Woche

Bei Verkürzung der Ausbildung auf zwei Jahre:
1. Ausbildungsjahr: 1,5 Tage pro Woche
2. Ausbildgungsjahr: 2 Tage pro Woche

Prüfungen

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes findet ungefähr zur Hälfte der Ausbildung eine Zwischenprüfung statt. Inhaltlicher Schwerpunkt ist die Lager- und Materialwirtschaft. Die Zwischenprüfung dauert 120 Minuten und umfasst 60 gebundene Aufgaben (programmierte Form). Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Am Ende der Ausbildung legen Sie eine Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer ab, die sich in zwei Teile gliedert:

Teil 1: Schriftliche Abschlussprüfung
Teil 2: Fallbezogenes Fachgespräch

Bildungsgangleitung

Janina Schlemme
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Weitere Informationen

Welche Inhalte umfasst die Ausbildung zum Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel?

Als Großhändler bieten Sie in ihrer Sparte stimmige Sortimente an, die Sie aus dem riesigen Angebot in- und ausländischer Hersteller auswählen. Großhandelskunde ist dabei nicht der private Haushalt, sondern Einzelhändler, Weiterverarbeiter, das Handwerk und sonstiges Gewerbe. Als Großhändler müssen Sie Kunden umfassend und kompetent beraten. Der Umgang mit Kunden und Lieferanten steht im Vordergrund. Kaufleute im Groß- und Außenhandel sind vertraut mit allen Tätigkeiten der Warenanlieferung und Lagerung, der Verpackung und Warenpräsentation. Die Qualitätsbeurteilung, die Einschätzung von Absatztrends und der Gebrauch moderner Warenwirtschaftssysteme sind Bestandteil Ihrer Berufspraxis.

Welche Zusatzqualifiaktionen gibt es?

Englisch:

An der Friedrich-List-Schule wird im Augenblick Englisch als Zusatzqualifikation im ersten Ausbildungsjahr angeboten. Die Zusatzqualifikation können Sie mit einer Prüfung vor der IHK abschließen.

ECDL:

Die Friedrich-List-Schule ist Prüfungszentrum für den Europäischen Computer-Führerschein. Sie können in Absprache mit dem Leiter des Prüfungszentrums die Prüfungen zum ECDL in der Friedrich-List-Schule ablegen.


Beitrag der Schülerradio-AG "FLS On Air!"

Unsere Schülerradio-AG unterhielt sich mit Schülerinnen und Schülern einer Berufsschulklasse der Kaufleute im Groß- und Außenhandel und stellte ihnen Fragen zu ihrem Ausbildungsberuf.