Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r

Voraussetzungen und Dauer

Voraussetzung für die schulische Ausbildung ist der Abschluss eines Ausbildungsvertrages. Die Ausbildungsdauer beträgt grundsätzlich 3 Jahre, kann aber bei überdurchschnittlichen Leistungen auf 2,5 oder 2 Jahre verkürzt werden.

Schulische Inhalte

Der Unterricht findet in den allgemeinbildenden Fächern Deutsch/Kommunikation, Englisch/Kommunikation und Politik statt. Die berufsbezogenen Inhalte und Kompetenzen werden in sechzehn Lernfeldern unterrichtet:

1. Ausbildungsjahr

Lernfeld 1: Beruf und Ausbildungsbetrieb präsentieren
Lernfeld 2: Arbeitsabläufe im Team organisieren
Lernfeld 3: Schuldrechtliche Regelungen bei der Vorbereitung und Abwicklung von Verträgen anwenden
Lernfeld 4: Ansprüche außergerichtlich geltend machen
Lernfeld 9: Dienstordnungs- und beurkundungsrechtliche Vorschriften anwenden

2. Ausbildungsjahr

Lernfeld 5: Aufgaben im Personalbereich wahrnehmen
Lernfeld 7: Wirtschaftliche Einflüsse auf betriebliche Entscheidungen beurteilen
Lernfeld 8: Sachenrechtliche Regelungen bei der Auftragsbearbeitung anwenden
Lernfeld 10: Zivilrechtliche Zahlungsansprüche gerichtlich geltend machen
Lernfeld 14: Urkunden in erbrechtlichen Angelegenheiten bearbeiten
Lernfeld 16: Erstanmeldungen im Handels- und Gesellschaftsrecht vorbereiten und abwickeln

3. Ausbildungsjahr

Lernfeld 6: Geschäftsprozesse erfassen, kontrollieren und bewerten
Lernfeld 11: Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren begleiten
Lernfeld 12: Vorgänge in der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen bearbeiten
Lernfeld 13: Ehe- und Partnerschaftsverträge vorbereiten und abwickeln
Lernfeld 15: Liegenschaftliche Angelegenheiten vorbereiten und abwickeln
 

Unterrichtsorganisation

1. Ausbildungsjahr (Grundstufe):
2 Unterrichtstage pro Woche (Montag und Donnerstag, 16 Unterrichtsstunden)

2. Ausbildungsjahr (Fachstufe I):
1 Unterrichtstag pro Woche (Dienstag, 9 Unterrichtsstunden)

3. Ausbildungsjahr (Fachstufe II):
1 Unterrichtstage pro Woche (Mittwoch, 9 Unterrichtsstunden)

Bei Verkürzung der Ausbildung auf zwei Jahre:
1. Ausbildungsjahr: 2 Tage pro Woche
2. Ausbildgungsjahr: 2 Tage pro Woche

Prüfungen

In der Mitte der Ausbildung ist eine schriftliche Zwischenprüfung abzulegen, die 120 Minuten dauert.

Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Der schriftliche Teil erstreckt sich über 420 Minuten, verteilt auf zwei Tage. Er beinhaltet folgende Prüfungsfächer:

1. Wirtschafts- und Sozialkunde
2. Geschäfts- und Leistungsprozesse
3. Rechtsanwendung im Rechtsanwalts- und Notarbereich
4. Vergütung und Kosten

Die mündliche Prüfung erfolgt in Form eines fallbezogen Fachgesprächs unter Berücksichtigung der englischen Sprache zur Mandantenbetreuung.

Die Prüfungen finden vor einem von der Rechtsanwaltskammer Celle errichteten Prüfungsausschuss statt, der den erfolgreichen Absolventinnen/Absolventen den Fachangestelltenbrief überreicht. Die Berufsschule stellt ein Abschlusszeugnis aus.

Vertiefende Informationen hier!

Hinsichtlich einer Aus- und Weiterbildungsmöglichkeit könnte sich der Besuch der Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung oder Verwaltung und Rechtspflege zum Erwerb der Fachhochschulreife anschließen.

Bildungsgangleitung

Jesscia Pabst
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Weitere Informationen

Welche Tätigkeiten umfasst der Beruf des Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten?

Die/der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte ist nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zum selbstständigen Erledigen von Korrespondenz, Mahn- und Vollstreckungssachen, Erstellen von Vergütungsrechnungen und Führen des Fristenkalenders befähigt. Daneben werden Telefonate entgegengenommen, beantwortet oder weitergeleitet, Termine mit Mandanten vereinbart, Nachfragen bei Gerichten oder Behörden getätigt sowie der Posteingang und –ausgang erledigt. Im Notariat werden Beurkundungsaufträge sowie die Abwicklung von Grundstücksangelegenheiten vorbereitet.

Welche Zusatzqualifiaktionen können erworben werden?

Werden bei erfolgreichem Abschluss der Berufsschule entsprechende Leistungen erbracht und die Kammerprüfung bestanden, besteht z. B. die Möglichkeit, soweit noch nicht vorhanden, den erweiterten Sekundarabschluss I zu erhalten.

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Kammerprüfung besteht die Berechtigung zum Studium an einer Universität oder Fachhochschule, sobald drei Jahre Berufserfahrung nachgewiesen werden können.

Während des regulären Schulunterrichts werden unterschiedliche Zertifikate zur Anwaltssoftware RA – MICRO und dem Tastschreiben erworben.


Video:

Ausbildung Rechtsanwalts- und/oder Notarfachangestellte/r
(Quelle: Rechtsanwaltskammer Celle, youtube.com)