Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement mit Fachrichtung Großhandel

Voraussetzungen und Dauer

Voraussetzung für die schulische Ausbildung ist der Abschluss eines Ausbildungsvertrages. Die Ausbildung erstreckt sich im Regelfall über 3 Jahre. Eine Verkürzung der Ausbildung gemäß Anrechnungsverordnung ist möglich.

Schulische Inhalte

1. Ausbildungsjahr

Lernfeld 1: Das Unternehmen präsentieren und die eigene Rolle mitgestalten
Lernfeld 2: Aufträge kundenorientiert bearbeiten
Lernfeld 3: Beschaffungsprozesse durchführen
Lernfeld 4: Werteströme erfassen und dokumentieren

2. Ausbildungsjahr

Lernfeld 5: Kaufverträge erfüllen
Lernfeld 6: Ein Marketingkonzept entwickeln
Lernfeld 7: Außenhandelsgeschäfte anbahnen
Lernfeld 8: Werteströme auswerten
Lernfeld 9: Geschäftsprozesse mit digitalen Werkzeugen unterstützen

3. Ausbildungsjahr

Lernfeld 10: Kosten- und Leistungsrechnung durchführen
Lernfeld 11*: Waren lagern
Lernfeld 12*: Warentransporte abwickeln
Lernfeld 13*: Ein Projekt im Großhandel planen und durchführen
* Fachrichtung Großhandel 
 

Unterrichtsorganisation

1. Ausbildungsjahr (Grundstufe):
8 und 4 Wochenstunden an zwei Unterrichtstagen pro Woche

2. Ausbildungsjahr (Fachstufe I):
9 Wochenstunden an einem Unterrichtstag pro Woche

3. Ausbildungsjahr (Fachstufe II):
9 Wochenstunden an einem Unterrichtstag pro Woche

Bei Verkürzung der Ausbildung auf zwei Jahre:
1. Ausbildungsjahr: 1,5 Tage pro Woche
2. Ausbildgungsjahr: 2 Tage pro Woche

Prüfungen

Die Abschlussprüfung für den Beruf „Kaufmann/ -frau für Groß- und Außenhandelsmanagement“ wird von der Industrie- und Handelskammer abgenommen und findet in der Form einer gestreckten Abschlussprüfung statt.

Teil 1:
  • Organisieren des Warensortiments und von Dienstleistungen
    (Dauer: 90 Min.)
Teil 2:
  • Prozessorientierte Organisation von Großhandelsgeschäften (Fachrichtung Großhandel)
    (Dauer: 120 Minuten)
  • Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen
    (Dauer: 60 Minuten) 
  • Wirtschafts- und Sozialkunde
    (Dauer: 60 Minuten)
  • Fallbezogenes Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe im Großhandel (mündliche Prüfung)
    (Dauer: 30 Minuten)

Bildungsgangleitung

Janina Jersch
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Weitere Informationen

Welche Inhalte umfasst die Ausbildung zum Kaufmann/ zur Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement?

Als Großhändler bieten Sie in ihrer Sparte stimmige Sortimente an, die Sie aus dem riesigen Angebot in- und ausländischer Hersteller auswählen. Großhandelskunde ist dabei nicht der private Haushalt, sondern Einzelhändler, Weiterverarbeiter, das Handwerk und sonstige Gewerbe. Als Großhändler müssen Sie Kunden umfassend und kompetent beraten. Der Umgang mit Kunden und Lieferanten steht im Vordergrund. Kaufleute des Groß- und Außenhandelsmanagements sind vertraut mit allen Tätigkeiten der Warenanlieferung und Lagerung, der Verpackung und Warenpräsentation. Die Qualitätsbeurteilung, die Einschätzung von Absatztrends und der Gebrauch moderner Warenwirtschaftssysteme sind Bestandteil Ihrer Berufspraxis.

Welche Zusatzqualifikationen gibt es?

Fremdsprachenzertifikat Englisch:

An der Friedrich-List-Schule wird im Augenblick Englisch als Zusatzqualifikation im ersten Ausbildungsjahr angeboten (KMK-Fremdsprachenzertifikat). Die Zusatzqualifikation können Sie mit einer Prüfung vor der IHK abschließen.

ICDL (ehemals ECDL):

Die Friedrich-List-Schule ist Prüfungszentrum der „International Certification of Digital Literacy“ (ICDL). Sie können in Absprache mit der Leiterin des Prüfungszentrums die Prüfungen zum ICDL in der Friedrich-List-Schule ablegen.

EBJA:

Das Ziel der Zusatzqualifikation EBJA („Electronic-Business Junior-Assistant“) ist es, jungen Menschen in der kaufmännischen Berufsbildung Anwendungskompetenzen zur betrieblichen Nutzung des E-Commerce bzw. E-Business als Zusatzqualifikation zu vermitteln.

Als besonders geeignet erscheinen von der Wirtschaft nachgefragte Inhalte, die bislang nicht oder nicht ausreichend von den Ordnungsmitteln der obligatorischen Ausbildung erfasst werden und daher in einer Zusatzausbildung vermittelt werden können.

Weitere Informationen zum EBJA erhalten Sie hier!


Hörbeitrag: