Steuerfachangestellte/Steuerfachangestellter

Voraussetzungen und Dauer

Fachliche Voraussetzung für die Ausbildung ist ein qualifizierter Schulabschluss, z. B. Abitur, Fachhochschulreife oder ein guter Realschulabschluss.

Voraussetzung für den Schulbesuch ist ein bestehender Ausbildungsvertrag, der bei der zuständigen Steuerberaterkammer eingetragen ist.

Die Dauer der Ausbildung beträgt in der Regel drei Jahre. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen bei Vertragsabschluss oder während der Berufsausbildung verkürzt werden.

Schulische Inhalte

Anmerkung: Die dargestellten Lernfelder gelten für Auszubildende mit Ausbildungsbeginn ab dem Schuljahr 2023/24.

1. Ausbildungsjahr

Lernfeld 1: Die eigene Rolle im Betrieb mitgestalten und am Wirtschaftsleben teilnehmen
Lernfeld 2: Buchführungsarbeiten durchführen
Lernfeld 3: Umsatzsteuerliche Sachverhalte bearbeiten
Lernfeld 4: Einkommensteuererklärungen von Beschäftigten erstellen

2. Ausbildungsjahr

Lernfeld 5: Arbeitsentgelte berechnen und buchen
Lernfeld 6: Grenzüberschreitende Sachverhalte und Sonderfälle umsatzsteuerrechtlich bearbeiten und erfassen
Lernfeld 7: Beschaffung und Verkauf von Anlagevermögen erfassen
Lernfeld 8: Gewinneinkünfte und weitere Überschusseinkünfte ermitteln

3. Ausbildungsjahr

Lernfeld 9: Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer ermitteln
Lernfeld 10: Jahresabschlüsse erstellen und auswerten
Lernfeld 11: Verwaltungsakte prüfen, Rechtsbehelfe und Anträge vorbereiten
Lernfeld 12: Beratung von Mandantinnen und Mandanten im Team mitgestalten
 

Unterrichtsorganisation

1. Ausbildungsjahr (Grundstufe):
2 Unterrichtstage pro Woche

2. Ausbildungsjahr (Fachstufe I):
1 Unterrichtstag pro Woche

3. Ausbildungsjahr (Fachstufe II):
1 Unterrichtstag pro Woche

Prüfungen

Die Abschlussprüfung findet vor der Steuerberaterkammer statt; es ist eine (fast) bundeseinheitliche Prüfung. Sie besteht aus drei schriftlichen Prüfungsteilen und einem mandantenorientierten Gespräch.

Die Prüfungsbereiche in der schriftlichen Prüfung sind:

  • Steuerwesen
  • Rechnungswesen und
  • Wirtschafts- und Sozialkunde

Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung befähigt Steuerfachangestellte als qualifizierte Mitarbeiter bei Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, aber auch im Rechnungswesen oder in Steuerabteilungen von Industrie- und Dienstleistungsbetrieben tätig zu sein.

Schwerpunkte der Berufstätigkeit sind:

  • Abwicklung der Mandantenbuchführung
  • Bearbeitung von Steuererklärungen
  • Prüfen von Steuerbescheiden
  • Erstellung von Jahresabschlüssen
  • Korrespondenz mit Mandanten und Finanzamt

Die Steuerfachangestellten haben gute Aufstiegsmöglichkeiten, z. B. zum/zur Fachassistent/in Lohn & Gehalt, zum/zur Bilanzbuchhalter/in, zum/zur Steuerfachwirt/in und zum/zur Steuerberater/in ohne Studium.

Bildungsgangleitung

Michael Felix
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Weitere Informationen

Was sind die wesentlichen Inhalte der Ausbildung zum Steuerfachangestellten?

Das Ausbildungsgebiet umfasst neben der Materie des Steuerrechts auch die Gebiete Rechnungswesen, Betriebswirtschaft und Wirtschaftsrecht. Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung befähigt Steuerfachangestellte als qualifizierte Mitarbeiter bei Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, aber auch im Rechnungswesen oder in Steuerabteilungen von Industrie- und Dienstleistungsbetrieben tätig zu sein. Die Steuerfachangestellten haben gute Aufstiegsmöglichkeiten bis hin zum Steuerberater ohne Studium.

Welche Eigenschaften sollten Sie für die Ausbildung zum Steuerfachangestellten mitbringen?

  • Freude am Umgang mit Menschen
  • ein Gefühl für Zahlen
  • Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen sowie an steuerlichen und rechtlichen Fragen
  • Teamfähigkeit
  • die Fähigkeit zu analytischem Denken
  • keine Angst vor Gesetzes- und Fachtexten
  • selbstständiges und zuverlässiges Arbeiten
  • Lust auf spannende Büroarbeit – auch am PC


Außerdem sind Sie:

  • bereit, sich auch in komplizierte Sachverhalte einzuarbeiten
  • sorgfältig, umsichtig und kontaktfreudig
  • bereit, sich ständig fachlich weiterzubilden
  • im Umgang mit Mandanten serviceorientiert
  • sicher im schriftlichen und mündlichen Ausdruck
  • verantwortungsbewusst, verschwiegen und genau

Welche Zusatzqualifikationen werden vermittelt?

Als Zusatzqualifikation werden im 2. Ausbildungsjahr "Grundlagen der EDV" und im 3. Ausbildungsjahr "Grundlagen der Kosten- und Leistungsrechnung" mit je einer Wochenstunde vermittelt.


Video:

"Ausbildung zur Steuerfachangestellten"
(Quelle: Ausbildung.de auf youtube.com)