Verwaltungsfachangestellter/-fachangestellte

Voraussetzungen und Dauer

Fachliche Voraussetzung für die Ausbildung ist ein qualifizierter Schulabschluss, z. B. Abitur, Fachhochschulreife oder ein guter Realschulabschluss.

Voraussetzung für den Schulbesuch ist ein bestehender Ausbildungsvertrag, der bei der zuständigen Kammer eingetragen ist.

Die Dauer der Ausbildung beträgt in der Regel drei Jahre. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen bei Vertragsabschluss oder während der Berufsausbildung verkürzt werden.

Schulische Inhalte

1. Ausbildungsjahr

Lerngebiet 1: Die eigene Berufsausbildung mitgestalten
Lerngebiet 2: Die Verwaltung in das staatliche Gesamtgefüge einordnen
Lerngebiet 3: Güterbeschaffung rechnergestützt vorbereiten
Lerngebiet 4: Verträge zur Güterbeschaffung schließen und erfüllen
Lerngebiet 5: Personalvorgänge zielorientiert mitgestalten

2. Ausbildungsjahr

Lerngebiet 5: Rechtsgrundlagen zur Ermittlung von Einkommen im öffentlichen Dienst anwenden und Arbeitsentgelte berechnen
Lerngebiet 7: Bestände und Wertströme im System der doppelten Buchführung erfassen und dokumentieren
Lerngebiet 8: Verwaltungsleistungen wirtschaftlich erstellen und kundenorientiert anbieten
Lerngebiet 9: Verwaltungsverfahren bürgerfreundlich durchführen
Lerngebiet 10: Rechtseingriffe verwaltungsmäßig vorbereiten, durchführen und überprüfen

3. Ausbildungsjahr

Lerngebiet 11: Aufgaben der gewährenden Verwaltung bearbeiten
Lerngebiet 12: Öffentliche Leistungen in alternativen rechtlichen Formen erbringen
Lerngebiet 13: Öffentliche Leistungen finanzwirtschaftlich kontrollieren und steuern
Lerngebiet 14: Staatliches Handeln in nationale und internationale wirtschaftliche Zusammenhänge einordnen
 

Unterrichtsorganisation

1. Ausbildungsjahr (Grundstufe):
13-Wochen-Block mit 320 Stunden berufsbezogenen Unterricht an 5 Schultagen pro Woche

2. und 3. Ausbildungsjahr (Fachstufe I und II):
13-Wochen-Block mit je 280 Stunden berufsbezogenen Unterricht an 5 Schultagen pro Woche

Prüfungen

Die Prüfungen werden von überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen, den Niedersächsischen Studieninstituten, organisiert und finden am Ende des Zwischenlehrgangs (Zwischenprüfung) und des Abschlusslehrgangs (Abschlussprüfung) statt.

Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil und einer praktischen Prüfung. Der schriftliche Teil beinhaltet vier Klausuren, deren Bearbeitungszeit zwischen 90 und 135 Minuten variiert; er wird an zwei Tagen durchgeführt.

Die praktische Prüfung besteht aus einem Rollenspiel, das die Prüflinge mit einem Mitglied des Prüfungsausschusses durchführen.

Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird der Berufsschulabschluss erworben, sofern im Berufsübergreifenden und im Berufsbezogenen Lernbereich der Fachstufe II (Oberstufe) jeweils mindestens die Note 'ausreichend' erzielt wird.

Bildungsgangleitung

Thomas Hieckmann
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Weitere Informationen

In welchen Bereichen werden Verwaltungsfachangestellte beruflich tätig?

Der erfolgreiche Abschluss befähigt zur Arbeit als Verwaltungsfachangestellter in den verschiedenen Aufgabenbereichen der allgemeinen Verwaltung des Bundes, der Länder, der Kommunen und der Kirchen. Auch die Universität Göttingen bildet Verwaltungsfachangestellte aus. Gleichzeitig führt der erfolgreiche Abschluss zum Erhalt der Angestelltenprüfung I.


Video:

"Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten"
(Quelle: Ausbildung.de auf youtube.com)