Bankkaufmann/-frau

Voraussetzungen und Dauer

Voraussetzung für die schulische Ausbildung ist der Abschluss eines Ausbildungsvertrages. Die Ausbildung erstreckt sich an unserer Schule grundsätzlich für alle Auszubildenden über 2,5 Jahre. Aber auch eine Ausbildungsdauer von 2 oder 3 Jahren ist problemlos umsetzbar.

Schulische Inhalte

Der Unterricht findet in den allgemein bildenden Fächern Deutsch/Kommunikation, Englisch/Kommunikation und Politik statt. Die berufsbezogenen Inhalte und Kompetenzen werden in 13 Lernfeldern unterrichtet:

1. Ausbildungsjahr

Lernfeld 1: Die eigene Rolle im Betrieb und im Wirtschaftsleben mitgestalten
Lernfeld 2: Konten für Privatkunden führen und den Zahlungsverkehr abwickeln
Lernfeld 3: Konten für Geschäfts- und Firmenkunden führen und den Zahlungsverkehr abwickeln
Lernfeld 4: Kunden über Anlagen auf Konten und staatlich gefördertes Sparen beraten
Lernfeld 5: Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge abschließen

2. Ausbildungsjahr

Lernfeld 6: Marktmodelle anwenden
Lernfeld 7: Wertströme und Geschäftsprozesse erfassen und dokumentieren
Lernfeld 8: Kunden über die Anlage in Finanzinstrumenten beraten
Lernfeld 9: Baufinanzierungen abschließen

3. Ausbildungsjahr

Lernfeld 10: Gesamtwirtschaftliche Einflüsse analysieren und beurteilen
Lernfeld 11: Wirtschaftsprozesse erfolgsorientiert steuern
Lernfeld 12: Kunden über Produkte der Vorsorge und Absicherung informieren
Lernfeld 13: Finanzierungen für Geschäfts- und Firmenkunden abschließen
 

Unterrichtsorganisation

Der Unterricht in der Berufsschule findet im Blocksystem statt, so dass Sie ca. sechs Wochen in einem Halbjahr in der Berufsschule sind und in der übrigen Zeit im Unternehmen ausgebildet werden. Die genauen Unterrichtszeiträume werden von der Berufsschule festgelegt und auf der Homepage veröffentlicht.

Prüfungen

Bei Erreichen bestimmter Einzelnoten und bestimmter Notendurchschnitte wird der Berufsschulabschluss vergeben und im Abschlusszeugnis der Berufsschule dokumentiert. Mit Erreichen des Berufsschulabschlusses wird auch automatisch, soweit noch nicht vorhanden, der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss – vergeben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch der Erweiterte Sekundarabschluss I erworben werden.

Die Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer wird in gestreckter Form durchgeführt. Im September/ Oktober des zweiten Ausbildungsjahres findet der erste Teil der Abschlussprüfung statt, im November des Folgejahres der zweite.

a) Erster Teil der gestreckten Abschlussprüfung

Der erste Teil der gestreckten Abschlussprüfung wird nach ca. einem Jahr abgelegt und beinhaltet die drei Themengebiete „Liquidität sicherstellen“, „Vermögen bilden mit Sparformen“ und „Konsumentenkredite anbieten und Abschlüsse vorbereiten“. Der Prüfungsteil wird schriftlich abgelegt, hat einen Zeitumfang von 90 Minuten und geht zu 20 % in das Endergebnis ein.

b) Zweiter Teil der gestreckten Abschlussprüfung

Im zweiten Teil der Abschlussprüfung folgen die drei weiteren schriftlichen Teile „Vermögen aufbauen und Risiken absichern“, „Finanzierungsvorhaben begleiten“ und „Wirtschafts-und Sozialkunde“.

Der mündliche Prüfungsteil besteht aus einem Kundenberatungsgespräch. In diesem Gespräch berät der Prüfling einen Kunden (Prüfer) zu einem der oben angegebenen Themengebiete. Das Gespräch dauert 30 Minuten.

Bildungsgangleitung

Marco Reichelt
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Weitere Informationen

Welche Inhalte umfasst die Ausbildung zum Bankkaufmann/-frau?

Der Beruf Bankkaufmann/ Bankkauffrau ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz im dualen System. Dual bedeutet, dass die Auszubildenden im Rahmen der praktischen Ausbildung die verschiedenen Abteilungen ihres Ausbildungsinstituts durchlaufen und innerhalb der Schulzeit die zur Ausübung des Berufs notwendigen theoretischen Inhalte vermittelt bekommen. In Kooperation der beiden Ausbildungsorte werden von den Auszubildenden folgende Kompetenzen erworben:

  • Serviceleistungen anbieten,
  • Kunden ganzheitlich beraten,
  • Kunden gewinnen und Kundenbindungen intensivieren,
  • Liquidität sicherstellen,
  • Vermögen bilden mit Sparformen,
  • Vermögen bilden mit Wertpapieren,
  • zu Vorsorge und Absicherung informieren,
  • Konsumentenkredite anbieten und Abschlüsse vorbereiten,
  • Baufinanzierungen vorbereiten und bearbeiten,
  • an gewerblichen Finanzierungen mitwirken,
  • Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle nutzen,
  • projektorientiert arbeiten,
  • Prozesse und Wechselwirkungen einschätzen,
  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und
  • Umweltschutz.

Welche außerschulischen Lernorte gibt es?

In der Regel findet zum Ende des fünften Berufsschulblocks eine Klassenfahrt nach Frankfurt am Main statt. Hier besuchen die Lernenden die Frankfurter Wertpapierbörse, die Deutsche Bundesbank, die Europäische Zentralbank und/oder ein privatwirtschaftliches Kreditinstitut. Neben einer Stadtführung werden auch gesellschaftliche Veranstaltungen eingebaut.

Um ein Netzwerk über die Ausbildungsbetriebe hinweg zu ermöglichen, fahren alle Klassen eines Jahrgangs gemeinsam auf Klassenfahrt.

Welche Zusatzqualifiaktionen gibt es?

Als Zusatzqualifikation werden im ersten und im zweiten Ausbildungsjahr mit je zwei Wochenstunden die Grundlagen des Einkommensteuerrechts vermittelt.

Im dritten Ausbildungsjahr rundet eine Zusatzqualifikation zum Thema "Finanzmarktethik" das schulische Angebot ab.

Die Auszubildenden erhalten über die Inhalte jeweils ein gesondertes Zertifikat.

Welche Möglichkeiten gibt es nach der Ausbildung?

Zunächst sind ausgebildete Bankkaufleute in allen Geschäftsbereichen der Kreditinstitute tätig. Sie beraten Kunden ganzheitlich über Finanzprodukte - von den verschiedenen Möglichkeiten zur Gestaltung des Zahlungsverkehrs, der Risikoabsicherung, der Geld- und Vermögensanlage bis hin zu Krediten.

Mithilfe der durch die Kreditinstitute angebotenen Weiterbildungsmöglichkeiten können im Anschluss an die Ausbildung bei guten Leistungen auch Positionen mit Personalverantwortung erreicht werden.

Gleichzeitig erwerben die Auszubilden innerhalb der Ausbildung eine wirtschaftliche Grundbildung, welche als Voraussetzung für viele Tätigkeiten dienen kann. Hier kann sich zum Beispiel ein Studium in nahezu jeder beliebigen Fachrichtung anschließen, bei dem die in der Ausbildung erworbenen Kompetenzen und Kenntnisse genutzt werden können.


Hörbeitrag:

Informationsvideo:

Link zu einem Werbefilm für das Berufsbild des Bankkaufmanns / der Bankkauffrau der Bundesagentur für Arbeit