Die Elternvertretung der Friedrich-List-Schule
Nach § 88 des Niedersächsischen Schulgesetzes wirken die Erziehungsberechtigten in der Schule mit durch:
Die Schulelternratsvorsitzende bzw. der Schulelternratsvorsitzende vertritt die Interessen aller Eltern von Kindern, die an der Friedrich-List-Schule beschult werden. Sie bearbeiten Beschwerden von Eltern, die sich gegen organisatorische Beschwernisse wenden oder beschäftigen sich mit Konflikten zwischen Lehrern und Schülern bzw. zwischen Schülern und suchen gemeinsam mit der Schulleitung nach Möglichkeiten, diese zu beheben. |
Außerhalb der Friedrich-List-Schule arbeitet die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende im Kreiselternrat des Landkreises Hildesheim mit. Über das entsprechende Landesgremium besteht sogar die Möglichkeit, auf Gesetze und Verordnungen Einfluss zu nehmen, die geplant sind. Gewählte Vertreter:
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