Steuerfachangestellte/Steuerfachangestellter
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Voraussetzungen und DauerFachliche Voraussetzung für die Ausbildung ist ein qualifizierter Schulabschluss, z. B. Abitur, Fachhochschulreife oder ein guter Realschulabschluss. Voraussetzung für den Schulbesuch ist ein bestehender Ausbildungsvertrag, der bei der zuständigen Steuerberaterkammer eingetragen ist. Die Dauer der Ausbildung beträgt in der Regel drei Jahre. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen bei Vertragsabschluss oder während der Berufsausbildung verkürzt werden. Schulische Inhalte1. Ausbildungsjahr
2. Ausbildungsjahr
3. Ausbildungsjahr
Unterrichtsorganisation1. Ausbildungsjahr (Grundstufe): 2. Ausbildungsjahr (Fachstufe I): 3. Ausbildungsjahr (Fachstufe II): PrüfungenDie Abschlussprüfung findet vor der Steuerberaterkammer statt; es ist eine (fast) bundeseinheitliche Prüfung. Sie besteht aus drei schriftlichen Prüfungsteilen und einem mandantenorientierten Gespräch.
Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung befähigt Steuerfachangestellte als qualifizierte Mitarbeiter bei Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, aber auch im Rechnungswesen oder in Steuerabteilungen von Industrie- und Dienstleistungsbetrieben tätig zu sein.
Die Steuerfachangestellten haben gute Aufstiegsmöglichkeiten, z. B. zum/zur Fachassistent/in Lohn & Gehalt, zum/zur Bilanzbuchhalter/in, zum/zur Steuerfachwirt/in und zum/zur Steuerberater/in ohne Studium. BildungsgangleitungMichael Felix |
Weitere InformationenVideo: "Ausbildung zur Steuerfachangestellten" (Quelle: Ausbildung.de)
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