Automobilkaufmann/-frau
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Voraussetzungen und DauerGrundvoraussetzung ist der Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einem Autohaus, einem Kfz-Teile und Zubehörhändler oder einer Kfz-Werkstatt. Kommunikations- und Teamfähigkeit sind daneben wichtige Grundlagen der Ausbildung. Die Ausbildungsdauer beträgt grundsätzlich 3 Jahre, kann aber bei überdurchschnittlichen Leistungen auf 2,5 Jahre verkürzt werden. Schulische Inhalte1. Ausbildungsjahr
2. Ausbildungsjahr
3. Ausbildungsjahr
Unterrichtsorganisation1. Ausbildungsjahr (Grundstufe): 2. Ausbildungsjahr (Fachstufe I): 3. Ausbildungsjahr (Fachstufe II): PrüfungenDie Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer besteht aus zwei schriftlichen Prüfungsteilen und der mündlichen Prüfung: Der erste schriftliche Prüfungsteil findet in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres im Prüfungsbereich Warenwirtschafts- und Werkstattprozesse statt. Der zweite schriftliche Prüfungsteil findet am Ende der Ausbildung in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
Der mündliche Prüfungsteil wird ca. sechs Wochen nach der schriftlichen Prüfung absolviert und besteht aus einem Kundenberatungsgespräch. In diesem Gespräch berät der Prüfling einen Kunden (Prüfer) zum Beispiel über Finanzierungsmöglichkeiten eines Autos, über Leasing, die Unfallschadenabwicklung oder die Serviceleistungen des Autohauses. Auf alle Inhalte werden die Auszubildenden an der Friedrich-List-Schule vorbereitet. BildungsgangleitungSebastian Wolpert |
Weitere InformationenBeitrag der Schülerradio-AG "FLS On Air!"Unsere Schülerradio-AG unterhielt sich mit Schülerinnen und Schülern einer Berufsschulklasse der Automobilkaufleute und stellte ihnen Fragen zu ihrem Ausbildungsberuf. |